Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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14. Bildung, Wissenschaft,
Forschung
94.057 |
Forschungs- und
Bildungsprogramme. Beteiligung der Schweiz. |
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Verlängerung des
Bundesbeschlusses |
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Programmes de recherche et de
formation. Participation de la Suisse. |
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Prorogation de l'arrêté
fédéral |
Botschaft: 24.05.1994 (BBl III, 1445 / FF III, 1429)
Ausgangslage
Das Parlament hat mit seiner Zustimmung 1992 zum
Verpflichtungskredit von 477 Mio. Franken für die Beteiligung an den europäischen
Forschungs- und Bildungsprogrammen 1993 - 1996 das Ziel des Bundesrates bestätigt, im
Falle der Ablehnung des EWR die integrale Beteiligung an diesen Programmen auf bilateralem
Weg anzustreben. Zu diesem Zweck wird im Forschungsbereich ein Abkommen für die
umfassende Beteiligung der Schweiz am 4. Forschungsrahmenprogramm der EU (1995 - 1998)
angestrebt.
Für den Abschluss der Abkommen muss die Finanzierungsbasis
ab 1. Januar 1997 durch Parlamentsbeschluss gesichert werden. Dafür ist ein
Verpflichtungskredit von 554 Mio. Franken für die Jahre 1996 - 2000 notwendig. Dieser
Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen:
- Verpflichtungen bis Ende 1996, die vom 477-Mio.-Kredit nicht
abgedeckt sind: Fr. 59 Mio.,
- Verpflichtungen für die Beteiligung am 4.
Forschungsrahmenprogramm vom 1. Januar 1997 bis zu dessen Ende (voraussichtlich 31.12.98):
Fr. 397 Mio.,
- Verpflichtungen für die Beteiligung an den
Bildungsprogrammen Leonardo, Socrates und Jugend für Europa III. für die Zeit vom 1.
Januar 1997 bis zu ihrem Ende (voraussichtlich 31.12.99): Fr. 78,3 Mio.,
- Europäische Hochschulinstitute (Beiträge und Stipendien):
Fr. 2,3 Mio.,
- Mittel für die flankierenden Massnahmen im Inland: Fr. 17,4
Mio.
Die tatsächlich anfallenden Kosten der angestrebten
Programmbeteiligungen werden mit einer Verzögerung zu den Verpflichtungskrediten der
einzelnen Jahre - als Schätzungen - von 116 Mio. (1995) auf 201 Mio. (1998) ansteigen und
in den Jahren 1995 - 1998 insgesamt Fr. 700 Mio. betragen, davon sind Fr. 103 Mio. für
die Bildungsprogramme vorgesehen.
Zur Sicherung der gesetzlichen Grundlage für das
Bildungsabkommen und für die damit verbundene Finanzierung muss der Bundesbeschluss über
die internationale Zusammenarbeit im Bereich der höheren Bildung und der
Mobilitätsförderung vom 22.3.91 um knapp anderthalb Jahre bis Ende 2000 verlängert
werde.
Verhandlungen
NR |
05.10.1994 |
AB 1994, 1658 |
SR |
14.12.1994 |
AB 1994, 1299 |
NR/SR |
16.12.1994 |
Schlussabstimmungen (174:6 / 42:0) |
Der Nationalrat stimmte mit 93:14 Stimmen dem
Rahmenprogramm zu. Mühlemann (R, TG) betonte als Sprecher der Kommission für
Wissenschaft und Forschung die integrationspolitische Bedeutung einer vollen Beteiligung.
Die Teilnahme am Forschungsprogramm bleibe ein Hauptstück der bilateralen Verhandlungen
mit der EU. Einem Antrag Loeb (R, BE) - nach Ablauf von vier Jahren eine Evaluation des
Wirtschaftsstandortes Schweiz durchzuführen - wurde zugestimmt. Blocher (V, ZH)
beantragte namens der Mehrheit seiner Fraktion die Rückweisung des Geschäftes. Er
bevorzugte eine privatwirtschaftliche Forschung, die allein von den Unternehmen finanziert
wird. Gemeinwirtschaftliche Forschung sei problematisch und nütze mehr den Forschern als
der Forschung und der Wirtschaft. Der Bundesrat solle mit den Forschungsgeldern erst
herausrücken, wenn sich Gegenleistungen der EU abzeichnen. Der Rückweisungsantrag wurde
mit 124:38 Stimmen abgelehnt. Nebiker (V, BL) wollte den Bundesrat verpflichten, den
Hauptteil der Kredite erst freizugeben, wenn die EU die bilateralen Verhandlungen in den
anderen wichtigen Bereichen wieder aufgenommen hat. Auch dieser Antrag wurde mit 92:38
Stimmen abgelehnt. Fehr (V, ZH) sprach sich im Namen einer SVP-Minderheit für Eintreten
aus. Bundesrätin Dreifuss sicherte dem Parlament zu, dass der Bundesrat über den Stand
der bilateralen Verhandlungen berichten werde. Zudem bestehe ein klarer Wille, die
schweizerische Grundlagenforschung nicht weiter einzuschränken. Im Sinne eine Postulates
der Nationalratskommission sollen insbesondere die Bereiche Umwelt- und
Sozialwissenschaften nicht tangiert werden.
Der Ständerat stimmte einstimmig dem Kredit zu.
Onken (S, TG) meinte, dass die Schweiz als Nettozahlerin willkommen sei, wenn es aber um
den Einsitz in den Gremien und die Projektleitung gehe, werde es viel schwieriger. Iten
(C, ZG) wie auch andere Mitglieder des Ständerates waren der Meinung, dass die Teilnahme
der Schweiz an den europäischen Programmen keine politische Frage sei, sondern eine
wirtschaftliche. Bundesrätin Dreifuss erklärte, dass alle Programme den Schweizer
Forschern offen stünden, jedenfalls solange die bilateralen Verhandlungen mit der EU
liefen. Sollten die Verhandlungen jedoch scheitern, könnte die EU für jedes Programm
einzeln festlegen, ob sie mit einer Teilnahme der Schweiz einverstanden sei.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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